Ausgabe 4

RAin Inge Horstkötter

Klagerechte und Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten

Eine Gleichstellungsbeauftragte kann sich im Klageverfahren nach § 22 BGleiG dagegen zur Wehr setzen, dass ihr Amt durch eine Verwaltungsentscheidung vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 16 Abs. 1 S. 3 BGleiG durch ein – anderes – Amt ersetzt wird. Die Gleichstellungsbeauftragte kann im Klageverfahren nach § 22 BGleiG klären, welche Stelle zur Bescheidung ihrer Einsprüche zuständig ist. Für die Entscheidung, gestützt auf § 16 Abs. 1 S. 3 BGleiG, die Zahl von Gleichstellungsbeauftragten zu verringern und die Funktionen der Gleichstellungsbeauftragten auf weniger Gleichstellungsbeauftragte zu konzentrieren, ist auf Klage der Gleichstellungsbeauftragten, deren Amt ersetzt werden soll, zu prüfen, ob künftig eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten gewährleistet ist. Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn für das neue Amt eine angemessene Mindestausstattung bereits feststeht. Für die Angemessenheit der Vertretung der weiblichen Beschäftigten i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 3 BGleiG genügt es nicht, auf die Regelungen in § 16 Abs. 3 S. 5 BGleiG zu verweisen. Ebenso wenig genügt es, darauf zu verweisen, die Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten könne später geklärt werden. Über Einsprüche einer Gleichstellungsbeauftragten muss in einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts immer der Vorstand entscheiden. Dies gilt auch in einer dreistufig aufgebauten Körperschaft wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit.
Urteil desVGFrankfurt a.M. v. 18.06.2007, 9 E 651/07 (n.rk.)

Preis: 3.00 EUR

Mitgeteilt von RAin Barbara Becker-Rojczyk,

Unterhalt für immer

Urteil AG Wiesbaden, § 58 EheG in der bis 30.6.1977, Art. 12 Nr. 3 Abs. ersten Eherechtsreformgesetzes
Ist ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Höhe einer Quote vom Einkommen des Ehemannes vereinbart, ohne dass Krankenversicherungsbeiträge abgezogen und eigenes Einkommen der Ehefrau angerechnet wurde, und ist ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei Wiederverheiratung vorgesehen, so besteht keine Abänderungsmöglichkeit bei Erhöhung der Krankenversicherungskosten oder Einsetzen der eigenen Altersrente der Unterhaltsberechtigten.
Urteil des AG Wiesbaden vom 13.7.07 – 530 F 116/06

Preis: 3.00 EUR

Mitgeteilt von RAin Jutta Kassing

Kein Umgangsrecht

Urteil AG Bochum, § 1684 Abs. 1 und Abs. 4 BGB
Zum Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters wegen Gefährdung des Kindeswohls, hier für die Dauer von zunächst neun Monaten
Urteil des AG Bochum vom 11.5.2007 – 86 F 286/06
Aus den Gründen:

I.
A.T. [geb. 8.8.1997; Zufügung d. Red.] ist der nichtehelichen Beziehung des Antragstellers und der Kindesmutter, T., hervorgegangen.Die Kindesmutter ist Inhaberin des alleinigen Sorgerechts. Die Kindeseltern trennten sich spätestens im Jahr 2004.Nach Angaben der Kindesmutter lebten sie bereits seit 2002 getrennt. Der Antragsteller verzog dann zu seiner Familie nach Frankfurt. […]

Preis: 3.00 EUR

Jutta Kaltwasser

Die Gerechtigkeit ist eine Frau

Bericht über den 33. Feministischen Juristinnentag in Bielefeld
Der 33. Feministische Juristinnentag fand in diesem Jahr vom 15. bis 17. Juni mit etwa 130 Teilnehmerinnen im Bielefelder Jugendgästehaus statt. Vor der Eröffnungsveranstaltung wurde Neueinsteigerinnen auch dieses Mal ein Überblick über die Geschichte und Struktur des FJT geboten. Anschließend fuhren die Teilnehmerinnen in die Universität, wo sie von der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Bielefeld,Dr.Uschi Baaken, herzlich begrüßt wurden. In ihrem Eröffnungsvortrag über „Das Bild der Justitia – Füllhorn,Waage, Schwert – Justitia ist eine Frau“ forderte Dr. Barbara Degen die Zuhörerinnen auf, sie auf ihre Entdeckungsreise in die Räume der Gerechtigkeit zu begleiten. Ein Ausflug, der im Anschluss durch Betrachtung der gleichnamigen Ausstellung fortgesetzt werden konnte. Sie löste damit eine angeregte Diskussion unter anderem über die These aus, dass der Körper der Frau in der Geschichte als Symbol für ihre Ausgleichsfähigkeit verstanden wurde. Gestärkt durch einen Imbiss und umgeben von den Frauenbildern der Bielefelder Künstlerin Anne Flores, die auch das Poster und die diesjährigen „Sammeltassen“ für den FJT gestaltet hatte, wurden die Diskussionen anschließend in entspannter Atmosphäre fortgesetzt.

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil BSG, § 45 SGB V

Erhöhtes Kinderkrankengeld für allein erziehende Mutter auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge

1. Der Wortlaut „allein erziehende Versicherte“ in § 45 Abs. 2 SGB V erfordert es nicht, für den Anspruch auf erhöhtes Kinderpflegekrankengels von 20 Tagen bei Erkrankung eines Kindes im Jahr auf das alleinige Sorgerecht abzustellen, sondern auf das tatsächliche Alleinstehen bei der Erziehung. 2. Allein erziehende Krankenversicherte i.S.v. § 45 Abs. 2 SGB V sind daher auch diejenigen Mütter, die bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge mit dem Kindesvater mit ihrem Kind im Haushalt zusammen leben und faktisch alleinstehend sind.

Urteil BSG vom 26.6.2007, AZ: B 1 KR 33/06 R

Preis: 3.00 EUR

Buchbesprechung Theresia Degener, Susanne Dern, Heike Dieball, Dorothee Frings, Dagmar Oberlies, Julia Zinsmeister

Antidiskriminierungsrecht – Handbuch für Lehre und Beratungspraxis

Fachhochschulverlag Frankfurt am Main 2008, 400 Seiten
Im Vorwort des Buches weisen die Autorinnen darauf hin, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zwar bisher – erwartungsgemäß – keine Klagewelle ausgelöst hat, dafür aber eine Flut von Veröffentlichungen,die sich jedoch nicht in verständlicher Form an die wichtigsten Akteure im Bereich gesellschaftlicher Diskriminierung wenden: Die psycho-sozialen Fachkräfte, die direkt mit den betroffenen Menschen,benachteiligten Gruppen und ausgegrenzten Minderheiten arbeiten. Diese Lücke möchten die Autorinnen schließen. Das vorliegende Buch erfüllt nicht nur diesen Anspruch, sondern bietet darüber hinaus sowohl den in der Praxis tätigen Fachkräften als auch den in der Ausbildung befindlichen angehenden Sozialpädagoginnen und -pädagogen und den erfahrenen JuristInnen eine sehr umfassende und qualifizierte Handreichung.

Preis: 3.00 EUR

Eva Kocher

Europa räumt auf – heute: im Gleichbehandlungsrecht

Zur Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006
Für das deutsche Recht der Geschlechtergleichbehandlung stellte die europäische Gesetzgebung lange Zeit eine Quelle der Inspiration dar. Wenn es auch reichlich blauäugig oder zynisch sein mag, wie die Kommission zu behaupten, „die bestehenden Richtlinien [hätten] die rechtlichen Voraussetzungen für einen radikalen Wandel in den nationalen Rechtsvorschriften sowie in den Einstellungen und in der Praxis geschaffen“ – nach einer aktivistischen Phase der EWG in den 1970er Jahren, als zahlreiche Richtlinien zur Geschlechtergleichbehandlung verabschiedet wurden, haben viele Frauen das europäische Recht als Hebel benutzt, um auch in Deutschland Verbesserungen für die Geschlechtergleichstellung zu erreichen. In den Jahren nach 2000 kam mit der europäischen Gesetzgebung dann der Durchbruch für ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es in Deutschland seit den 1970er Jahren immer wieder gefordert worden war.

Preis: 3.00 EUR

Urteil

LAG Berlin-Brandenburg, §§ 134, 138, 612 Abs. 2 BGB; § 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Sittenwidrige Vergütung bei Managementassistentin

  • Eine Vergütungsvereinbarung im Arbeitsverhältnis ist nichtig, wenn ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
  • Tarifverträge können als Indiz herangezogen werden, wie hoch die übliche Vergütung für eine Tätigkeit ist.
  • Ein auffälliges Missverhältnis liegt bei einer Vergütung jedenfalls dann vor, wenn sie lediglich 2/3 der üblichen tariflichen Vergütung beträgt.
  • Urteil LAG Berlin-Brandenburg vom 28.2.2007, AZ: 15 Sa 1363/06

    Preis: 3.00 EUR

    Martina Lörsch

    Schmerzensgelder bei Sexualdelikten

    Neue Entwicklungen in Entscheidungen der Zivilgerichte
    Lange Jahre war die Rechtssprechung zu Schmerzensgeldern bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch äußerst zurückhaltend. Maßgebend waren i.d.R. mit dem Sexualdelikt verbundeneKörperverletzungen und Gesundheitsverletzungen. Dass mit den Sexualdelikten auch ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht erfolgt, wurde weder erwähnt, noch bei der Bemessung der Schmerzensgelder berücksichtigt. Gerade in Fällen des sexuellenMissbrauchs sollte jedoch der Eingriff in das Recht auf eine ungestörte sexuelle Entwicklung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Vordergrund der Betrachtung stehen, zumal in den typischen Fällen der Missbrauch ohne Gewaltanwendung auskommt, da er entweder vonVertrauenspersonen verübt wird oder das Vertrauen des Kindes bewusst erworben wird, um die Missbrauchshandlung ohne Gewaltanwendung begehen zu können. Das Ausmaß des hierdurch entstehenden Schadens für die Psyche und die soziale Entwicklung der oder des Geschädigten ist oft nur schwer absehbar. Mit dem 2002 neu eingeführten § 253 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber den gewandeltenWertvorstellungen der GesellschaftRechnung getragen und eine eigene Anspruchsgrundlage bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geschaffen. Bei der Bemessung der Schmerzensgelder ist dies zu berücksichtigen und eine ausschließliche Orientierung an älterer Rechtssprechung daher nicht mehr zulässig.

    Preis: 3.00 EUR

    Urteil LSG NRW (SG Gelsenkirchen),

    Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson

    § 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI

    Für die Bestimmung des zeitlichen Pflegeaufwandes zur Begründung der Rentenversicherungspflicht nach § 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI kommt es nicht allein auf die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Hilfeleistungen an, sondern es findet auch der darüber hinausgehende zeitliche Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung Berücksichtigung, sofern er krankheits- oder behinderungsbedingt ist.
    Urteil des LSG NRW vom 03.06.2005, L 4 RJ 58/04

    Preis: 3.00 EUR

    Beschluss OVG NRW

    Fehlende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten als Verfahrensmangel

    § 17 Abs. 1 LGG (NRW), Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG
    Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 LGG muss die Gleichstellungsbeauftragte an Auswahlentscheidungen und Vorstellungsgesprächen auch dann mitwirken, wenn sich
    nur noch Bewerberinnen in der engeren Wahl befinden. Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.06.20007, 6 A 5030/04

    Preis: 3.00 EUR

    STREIT - Feministische Rechtszeitschrift

    Register für den 22.- 24. Jahrgang 2004-2006

    I Sachregister
    II Entscheidungsregister
    III Autorinnen/Aufsätze
    IV Dokumente
    V Buchbesprechungen

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    Inhaltsverzeichnis

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    Der Frankfurter Härtefall

    Am 21. März 2007 meldete der Spiegel einen „Justizskandal“. „Gewalt-Rechtfertigung mit Koran – Richterin abgezogen“, hieß es in der Titelzeile. Darunter: „Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt.“

    Mit diesem Beitrag soll dem daran sich anschließenden Aufschrei kein weiterer hinzugefügt werden. Er bemüht sich vielmehr um eine Einordnung der Diskussion mit Blick auf die deutsche und – in diesem Fall – marokkanische Rechtslage. Darüber hinaus wird versucht, die in Bezug genommene Koransure im Kontext islamischer Rechtsvorstellungen zu erklären sowie die Grundgesetzkonformität der Entscheidung zu erörtern.

    Preis: 3.00 EUR