Ausgabe 2

Inhaltsverzeichnis

Ausgabe 2/2009

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Monika Hauser

Dankesrede für den "Alternativen Nobelpreis" Right Livelihood Award

Dear Madam Speaker, dear Recepients, honorable Guests, Members of Parliament, your Excellencies, Lady and Gentlemen, dear Friends

Mit großer Freude nehme ich heute diese Auszeichnung entgegen. Für mich ist sie Anerkennung für fünfzehn Jahre Unbeirrbarkeit, ohne die wir von medica mondiale unsere Arbeit nicht hätten tun können – angesichts der täglichen und zahllosen Widerstände. Für diese Ehrung danke ich der Jury des Awards. Und ich danke meiner Familie und meinen Kolleginnen auf der ganzen Welt, dass sie unsere gemeinsame Vision mittragen, um eine bessere Welt für Mädchen und Frauen zu realisieren.

 

Preis: 3.00 EUR

Rita Schäfer

Internationale Frauenrechte – Frauenbewegungen stärken

Kongressbericht von der Internationalen Konferenz zu Frauenrechten und Entwicklung am 14.-17.11.2008 in Kapstadt

„The power of movements“ – „Die Macht der Bewegungen“ so lautete das Motto der internationalen Frauenrechtskonferenz, zu der das globale Netzwerk Association for Women’s Rights in Development (AWID) Aktivistinnen aus allen Kontinenten eingeladen hatte. Über 2200 Frauenrechtsaktivistinnen trafen sich Mitte November in Kapstadt, um eine Standortbestimmung vorzunehmen. Sie diskutierten, wie sie aktuelle Herausforderungen, z.B. eine steigende Zahl von Bürgerkriegen und Gewaltkonflikten, Fundamentalismus und HIV/AIDS, bewältigen können. Weltweit beeinträchtigen diese globalen Strukturprobleme die Verwirklichung von Frauenrechten. Um so intensiver setzten sich die Konferenzteilnehmerinnen mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der länderspezifischen Ausprägungen dieser Probleme auseinander und erörterten mögliche Gegenstrategien.

 

Preis: 3.00 EUR

Silke Studzinsky

Die Roten Khmer befahlen Zwangsheiraten und Vergewaltigungen

Aus einem Interview von Patricia Sellers mit Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die zur Zeit in Pnom Penh im Rahmen des Programms „Ziviler Friedensdienst“ als Nebenklagevertreterin beim ECCC-Tribunal und als juristische Beraterin bei der kambodschanischen Menschenrechtsorganisation ADHOC arbeitet. In dieser Eigenschaft stellte sie namens einer Mandantin 2008 gegen fünf Hauptverantwortliche der Roten Khmer Strafanzeige wegen Verwirklichung des Tatbestandes der sexuellen Gewalt.

 

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Silke Studzinsky

Nebenklage vor den Extraordinary Chambers of the Courts of Cambodia (ECCC)

Herausforderung und Chance oder mission impossible?

I.  Einleitung
Die juristische Aufarbeitung der Roten Khmer-Herrschaft in Kambodscha vom 17.4.1975 bis zum 7.1.1979, in deren Verlauf ungefähr 2 Millionen Menschen umgekommen sind, hat begonnen. Fünf Mitglieder der damaligen Staatsführung befinden sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen im Fall gegen Kaing Guek Eav alias Duch sind gerade beendet. Er wird angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verletzung der Genfer Konventionen sowie Mord und Totschlag nach kambodschanischem Strafgesetz. Unter seiner Leitung wurden in dem Gefängnis TuolSleng (S 21) und Cheung Ek (Killing Fields) mindestens 12.380 Männer, Frauen und Kinder gefoltert, verhört, unter unmenschlichen Bedingungen gehalten und getötet. Die Hauptverhandlung gegen Duch beginnt voraussichtlich im März 2009.

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Köln

Flüchtlingseigenschaft wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung alleinstehender Frau aus Afghanistan

Eine alleinstehende Frau, die nach ihrer Rückkehr nach Afghanistan ohne Schutz durch (insbesondere männliche) Familienmitglieder wäre, wäre mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsspezifischen Verfolgung ausgesetzt.
(Leitsatz der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Karlsruhe

Abschiebeschutz für alleinstehende Frau aus dem Irak

Die drohende Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung wegen nur unzureichender medizinischer Behandelbarkeit im Irak stellt ein Abschiebungshindernis gem. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dar.
Zur Sicherheitslage von Frauen im Irak.
(Leitsätze der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Minden

Abschiebeschutz für sehbehinderte 66jährige Bäuerin aus Kamerun

Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG besteht, wenn sich eine alleinstehende ältere Frau im Herkunftsland weder eine (neue) wirtschaftliche Existenz aufbauen kann, noch die weiterhin notwendigen ärztlichen Behandlungen erlangen kann.
(Leitsatz der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Oldenburg

Abschiebeschutz für alleinerziehende Frau aus der Russischen Föderation

Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn eine alleinerziehende Mutter im Heimatstaat keine ausreichenden Erwerbsmöglichkeiten und auch keine sozialen Netze hat.
(Leitsatz der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Stuttgart

Abschiebeschutz für Mutter mit vier Kindern aus dem Kosovo

Einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, die den Minderheitengruppen der Roma/Aschkali/Ägypter angehört, ist es im Kosovo nicht möglich, sich und die Kinder zu ernähren, eine Unterkunft zu beschaffen und medizinische Versorgung zu erlangen.
Darüber hinaus ist eine Frau ohne jede familiäre Unterstützung im Kosovo besonders gefährdet, Opfer von Zwangsprostitution zu werden.
(Leitsätze der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Anne Lenze

Das gesellschaftliche Existenzminimum auf dem Prüfstand

Anmerkung zu den Vorlagebeschlüssen des BSG und des Hessischen LSG wegen Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in der Sozialhilfe

Die Höhe der Regelleistung der Grundsicherung – populär: Hartz-IV – ist für fast jeden Menschen in Deutschland von existentieller Bedeutung. Offensichtlich zunächst für jene ca. 6,5 Millionen Menschen, die von dem Betrag von derzeit maximal 351 Euro leben müssen. Dies sind im Sozialrecht die erwerbsfähigen Arbeitssuchenden im SGB II- und die nicht erwerbsfähigen Personen im SGB XII-Bezug, alte Menschen, die aufstockend zu ihrer geringen Rente Grundsicherung im Alter beziehen sowie Flüchtlinge, die noch niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Seit den 1990er Jahren orientiert sich außerdem der Gesetzgeber an den Regelsätzen der Sozialhilfe, um das steuerrechtlich zu verschonende Existenzminimums zu bestimmen. Seitdem markiert die Höhe der Regelleistung für die Steuerpflichtigen den Teil ihres Einkommens, in den der Staat nicht mit Steuern eingreifen darf. Mittlerweile ist selbst der Mindestunterhaltsbetrag, den getrennt lebende Elternteile für ihre Kinder zahlen, an die Höhe der Regelleistung der Kinder gekoppelt. Der Gesetzgeber ist stolz darauf, dass das gesellschaftliche Existenzminimum nun im Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht vereinheitlich ist. Vereinheitlichung ist allerdings nur so lange eine schöne Sache, so lange das Niveau, auf dem angeglichen wird, sachgerecht ist. Daran bestehen nicht erst seit den Vorlagebeschlüssen des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10. 2008 und des Bundessozialgerichts vom 27.01. 2009 erhebliche Zweifel.

 

Preis: 3.00 EUR

Vorlagebeschluss des LSG Hessen

Kinder-/Regelsätze verfassungswidrig

Das Statistikmodell ist nicht geeignet, die in einzelnen Entwicklungsphasen kumulativ auftretenden mehrbedarfe von Kindern adäquat zu decken.
Die Unterdeckung der Bedarfe von Familien und Kindern im SGBII-Bezug führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Beeinträchtigung der Lern- und Bildungsfähigkeit der Kinder und zu ihrer sozialen Ausgrenzung.
Die hier nachgewiesenen schweren Fehler bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums wurden unbesehen, im Maßstab eins zu eins, in das Steuer- und Unterhaltsrecht übertragen.
(Leitsätze der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des AG-FamG Bremen

Alleinige Sorge nach gewaltgeprägter Beziehung

Der Kindesmutter ist es vor dem Hintergrund vielfältiger Gewalttaten ihres Mannes ihr gegenüber nicht zuzumuten, mit ihm weiterhin gemeinsam für die Kinder aktiv Verantwortung zu tragen.
Der von der Kindesmutter geplante Umzug in die Türkei kann zu ihrer Stabilisierung beitragen und entspricht daher dem Kindeswohl.
Zur eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters.
(Leitsätze der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Frankfurt a.M.

Vertretungsmacht der Mutter für die Kinder im Strafverfahren gegen den Vater

Der gesetzliche Ausschluss der Vertretungsmacht der Sorgeberechtigten nach §§ 1629 Abs. 3 i.V.m.1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB kann nicht auf andere als die in dieser Vorschrift genannten Fallgruppen erstreckt werden.
Eine Entziehung der Vertretungsmacht in Bezug auf die Frage der Nebenklagevertretung der Kinder kann auch nicht aus § 1796 BGB abgeleitet werden, da es in dem Strafverfahren gegen den Vater der Kinder an einem erheblichen Gegensatz zwischen den Interessen der Kindesmutter einerseits und denen der Kinder andererseits mangelt.
(Leitsätze der Redaktion)

 

Preis: 3.00 EUR

Sabine Scholz

Buchbesprechung: Friesa Fastie (Hrsg.): Opferschutz im Strafverfahren

Der Titel des Buches bringt es deutlich zum Ausdruck, hier geht es aus der Sicht der Betroffenen und der sich für sie einsetzenden professionellen Kräfte um den Schutz der Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten. In den Kapiteln I bis IV wird zum einen die Situation der Verletzen anschaulich geschildert, der Weg durch das Strafverfahren im Einzelnen beleuchtet, die Möglichkeiten der qualifizierten Prozessbegleitung von Zeuginnen und Zeugen im Einzelnen dargelegt und zum Schluss werden die aktuellen rechtspolitischen Überlegungen und der Veränderungsbedarf erörtert.

 

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Sibylla Flügge

Geschlechtsbezogene Gewalt und Menschenrechte

Laudatio für Sarah Elsuni zur Verleihung des Cornelia Goethe Preises am 7.12.2008 an der J. W. Goethe-Universität Frankfurt am Main

Die Verleihung des Cornelia Goethe Preises an Sarah Elsuni für ihre Dissertation zum Thema „Geschlechtsbezogene Gewalt und Menschenrechte. Eine geschlechterbezogene Untersuchung der Konzepte Geschlecht, Gleichheit und Diskriminierung im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen“ ist für mich in doppelter Hinsicht eine besondere Freude: Zum einen, weil dieser ehrenhafte Preis in diesem Jahr an eine Rechtswissenschaftlerin geht. Zum anderen ist es für mich besonders schön, dass diese Rechtswissenschaftlerin gerade Sarah Elsuni ist, deren wissenschaftliche Entwicklung ich in den letzten Jahren begleiten durfte. Ich lernte sie kennen, als Ute Sacksofsky – ihre spätere Doktormutter – sie mir als wissenschaftliche Mitarbeiterin für mein Forschungsprojekt empfahl.

 

Preis: 3.00 EUR