Ausgabe 4

Inhalt

Ausgabe 4/2013

PDF-Download

Marianne Weg

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als „Frauenfrage“?!

1)   Frauengerechter Arbeits- und Gesundheitsschutz und
       Gleichstellung in der Arbeitswelt

Frauengerechter Arbeits- und Gesundheitsschutz war – mit Ausnahme des Mutterschutzthemas – in der Gleichstellungspolitik lange Zeit ein eher vernachlässigtes Thema. Erst seit zwei, drei Jahren wächst die Erkenntnis, dass hier ein für die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt wichtiger Politikbereich vorliegt, mit Interdependenzen zu den anderen Zielen und Strategien – für Entgeltgleichheit, kontinuierliche Berufsbiographien, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Abbau der Geschlechtersegregation des Arbeitsmarktes horizontal (Öffnung gewerblich-technischer Berufe) wie vertikal (Frauen in Führungsfunktionen): Bei jedem dieser Themen hängen die festzustellenden Diskriminierungen auch mit der jeweiligen Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen und Risiken zusammen und spiegeln sich dort wider. Daher gehört der Arbeits- und Gesundheitsschutz als ein relevantes Handlungsfeld in den Kontext der gleichstellungspolitischen Strategien.

 

Preis: 3.00 EUR

Malin Bode

35 Jahre organisierte feministische Rechtsbewegung und Frauenarbeitsschutz

Vor 35 Jahren im November trafen sich die feministischen Juristinnen – wir uns - im November 1978 beim damals noch so bezeichneten Jura-Frauentreffen in Hamburg und diskutierten hochintensiv und auch kontrovers die Fragen des Frauenarbeitsschutzes und die geplanten Regelungen des neu einzuführenden Mutterschaftsurlaubs.

Unsere Forderungen richteten sich in aller erster Linie gegen die Benachteilung von Frauen durch gesetzliche Regelungen und solche Benachteiligungen – wir haben es damals als Unterdrückung von Frauen bezeichnet – die heute als Diskriminierung wegen des Geschlechts thematisiert werden. Wir konnten uns, staatskritisch wie wir waren, nur schwer vorstellen, eigene gesetzliche Regelungen, die wir selbst als richtig angesehen hätten, zur Diskussion zu stellen. Daher wurden auch die Überlegungen, einen verbesserten Arbeitsschutz für alle – für Frauen und Männer – zu fordern, zwar als ideal angesehen, aber nicht als realistisch durchsetzbar beurteilt.

 

Preis: 3.00 EUR

Laura Adamietz

Geschlecht als Erwartung

Eröffnungsvortrag beim 35. Feministischen Juristinnentag, Berlin 3. Mai 2013 (gekürzt)

(…) Ist das eine Frage des Geschlechts?

Im Antidiskriminierungsrecht geht es darum zu entscheiden, welche Fälle eigentlich von dem Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts erfasst sind. Ist Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität – die ja vor allem dann droht, wenn die Geschlechtsidentität nicht den Gender-Normen entspricht – Diskriminierung wegen des Geschlechts? Ist Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung – die ja vor allem dann droht, wenn die sexuelle Orientierung der Norm der Heterosexualität nicht entspricht – Diskriminierung wegen des Geschlechts?

Das ist zum einen interessant, weil davon abhängt, ob ich gegen diese Art von Diskriminierungen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung ins Feld führen kann. Es ist aber auf einer anderen, verwandten Ebene auch interessant, weil davon vielleicht abhängt, wogegen wir kämpfen müssen, wenn wir gegen Geschlechtsdiskriminierung insgesamt kämpfen wollen. Dann ist es auf einmal auch eine Frage des feministischen Selbstverständnisses.

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des KG Berlin

Keine Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch Leihmutterschaftsvertrag

 1) Eine Nachbeurkundung des Lebenspartners des Vaters eines Kindes ist nicht zulässig, wenn das Kind von einer Leihmutter in Kalifornien/USA geboren wurde, dort vom Vater mit Zustimmung der Leihmutter anerkannt wurde und danach der Vater und dessen Lebenspartner vom zuständigen Gericht als Eltern des Kindes festgestellt worden waren.

2) Ein auf Grund eines Leihmutterschaftsvertrags in Umgehung eines Adoptionsverfahrens begründetes Eltern-Kind-Verhältnis steht zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts in untragbarem Widerspruch, da es gegen die Menschenwürde der Mutter und des Kindes verstößt.

3) Zum Recht auf Kenntnis der Abstammung gehört auch das Recht auf Kenntnis der Mutter, die das Kind geboren hat, ohne mit diesem genetisch verwandt zu sein.

4) Eine unvollständige Beurkundung bekannter Tatsachen – hier die Eintragung des Vaters ohne Angaben zur Mutter – ist abzulehnen.
(Leitsätze der Redaktion)

Beschluss des KG Berlin vom 01.08.2013, 1 W 413/12, Rechtsbeschwerde wurde eingelegt.

 

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg

Kein Vorgriff auf gemeinsames Sorgerecht

Bei einer von der nach § 1626 a BGB allein sorgeberechtigten Mutter beantragten Namensänderung besteht hinsichtlich eines Verfahrens zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts keine Vorgreiflichkeit, die zur Aussetzung des Namensgebungsverfahrens nach § 94 VwGO Anlass gäbe.
(Leitsatz der Redaktion)

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2013 – OVG 5 L 19.13

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Augsburg

Unzumutbare Rückkehr für alleinstehende afghanische Staatsangehörige mit minderjährigen Kindern

 Wegen der allgemeinen Versorgungslage in Afghanistan besteht eine existentielle Gefahr und damit ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG für besonders schutzbedürftige Rückkehrer wie alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder bei einer Abschiebung nach Afghanistan, wenn dort kein unterstützungsfähiger Familienverband mehr vorgefunden wird. Insoweit reicht im Regelfall eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des angenommenen zukünftigen Geschehensverlaufs aus.
(Leitsätze der Redaktion)

Urteil des VG Augsburg vom 30.9.2013 – Au 6 K 13.30212

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Arnsberg

Kommunale Frauenbeauftragte in NRW muss eine Frau sein

Der Landesgesetzgeber hat zum Zwecke der Herstellung der Gleichberechtigung an tatsächliche Gegebenheiten und spezifische Eigenschaften, Erfahrungen und Kenntnisse angeknüpft, die mit Blick auf die frauenspezifische Ausrichtung der Position einer Gleichstellungsbeauftragten nur Frauen haben können.

Urteil des VG Arnsberg vom 14.8.2013, - 2 K 2669/11

 

Preis: 3.00 EUR

Koalitionsvertrag zwischen

CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode (Auszüge)

PDF-Download

Sibylla Flügge

Buchbesprechung: Gewalt - Ärztliches Praxishandbuch

hg. von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und dem Hessischen Sozialministerium unter Mitarbeit der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, der Landeszahnärztekammer Hessen, dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen, der Hochschule Fulda, dem Landes-Präventionsrat NRW und dem Gesine Netzwerk.EN

S. Kramarz Verlag, Berlin 2013

 

PDF-Download

Hinweise

PDF-Download