Ausgabe 3

Inhaltsverzeichnis

Silje Stenvaag
Fahrlässige Vergewaltigung (im Anhang Urteil des Norges Hoeyesterett v.14.10.2004)

Rebecca Surtees
Vergewaltigung und sexueller Übergriff in der kambodschanischen Gesellschaft

Urteil des VG Freiburg
Asyl für Mauretanierin – Einsatz für Frauenrechte

Beschlüsse AG Arnsberg und OLG Hamm
Schmerzensgeld nach Vergewaltigung

Urteile LG Darmstadt und OLG Frankfurt/Main
43.000 Euro Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden für Opfer einer Vergewaltigung

Beschluss des OLG Hamm
Missbrauchsverdacht und alleiniges Sorgerecht

Beschluss des AG-FamG Bremen
Sorge und Umgang bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Urteil des FamG Bochum
Zerrüttungsscheidung nach türkischem Recht

Urteil des AG Schwabach
Umgangsrecht an Weihnachten

Ulrike Breil, Martina Flack, Jutta Kassing, Helga Klawitter, Sigrid Michaelis
Billiger und schneller, aber wer zahlt drauf? – Einige Gedanken zu den geplanten Änderungen im Familienrecht

Deutscher Juristinnenbund
Bekämpfung von Zwangsverheiratungen (Stellungnahme vom 19.6.2006)

Bundeskriminalamt
Länderabfrage zu Ehrenmorden

Doris Liebscher
Zum Inkrafttreten des AGG

Marion Röwekamp
Dorothea Bendix – Ein Leben zwischen Wissenschaft und Gewerkschaft

Buchhinweise

Silje Stenvaag

Fahrlässige Vergewaltigung

Die Geschichte des Gesetzes
Fünf Jahre vorher begann die Geschichte des Gesetzes. 1995 wurde ein Parlamentsausschuss einberufen, der eine besonders gründliche Prüfung der Sexualstrafgesetzgebung vornehmen sollte. Nachdem über eine längere Zeit etliche Diskussionen über die wenig zufrieden stellenden Regelungen im Bereich des Sexualstrafrechts in der Öffentlichkeit geführt worden waren, ohne dass dies zu einer Gesetzesinitiative des Ausschusses geführt hatte, legte die Abgeordnete LisbethHoland (Sozialistische Linkspartei) einen privaten Gesetzesentwurf3 vor, der die Kriminalisierung der grob fahrlässigen Vergewaltigung enthielt. Der Vorschlag wurde zwar Teil des Mandates des Ausschusses, er unterstützte diesen privaten Gesetzesentwurf jedoch nicht.

Preis: 3.00 EUR

Rebecca Surtees

Vergewaltigung und sexueller Übergriff in der kambodschanischen Gesellschaft

In Kambodscha gibt es weder Statistiken noch Untersuchungen über Vergewaltigung. Aber ausDokumentationen über das Leben von Frauen, aus ethnographischen Daten und persönlichen Berichten lässt sich schließen, dass Vergewaltigung – oder die Angst davor – in unterschiedlichem Ausmaß das Leben einer großen Zahl von Frauen in Kambodscha prägt. Es gibt Initiativen von NROs (Nichtregierungs- organisationen), doch sie richten sich nicht spezifisch gegen Vergewaltigung, sondern firmieren unter der Kategorie anderer Gewaltformen. So wird z. B. Vergewaltigung in der Ehe als Teilaspekt häuslicher Gewalt behandelt und Vergewaltigung durch einen Fremden als Nebenerscheinung von Frauenhandel zur Prostitution.

Preis: 3.00 EUR

Urteil VG Freiburg, Art. 16a GG, § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG)

Asyl für Mauretanierin – Einsatz für Frauenrechte

Eine Mauretanierein, die glaubhaft gemacht hat, dass sie sich in Mauretanien für Frauenrechte eingesetzt hat und deshalb inhaftiert wurde, hat Anspruch auf Asyl. Die Klägerin Ziff. 1 […] beantragte […] die Anerkennung als Asylberechtigte.Die Klägerin […] gab bei ihrer Anhörung […] vor dem Bundesamt an: […] InMauretanien sei sie Präsidentin einer Frauenbewegung gewesen. Diese Bewegung sei dort verboten. Am Internationalen Frauentag, am 08.03.2001, habe sie eine Versammlung einberufen.

Preis: 3.00 EUR

Beschlüsse AG Arnsberg, OLG Hamm, § 114 ZPO, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 177 StGB

Schmerzensgeld nach Vergewaltigung

Aus den Gründen des Beschlusses des LG Arnsberg
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zeit vor dem 15.6.2005 (= Eingang der Einspruchsschrift) kam nicht in Betracht. Der Prozess- kostenhilfeantrag des Beklagten vom 10.1.2005 wurde bereits mit Beschluss vom 25.5.2005 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Beklagte der schlüssigen Klagebegründung nicht entgegengetreten sei und auch keine unterschriebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt habe.

Preis: 3.00 EUR

Doris Liebscher

Zum Inkrafttreten des AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – vormalsAntidiskriminierungsgesetz genannt – trat am 18.08.2006 endlich in Kraft (BGBl I, Nr. 39, S. 1897). Immerhin sechs Jahre seit Verabschiedung der dazu verpflichtenden EU-Richtlinien benötigte die Bundesrepublik dazu; die Jahre nicht mitgezählt, in denen die Forderungen nach Diskriminierungsschutz in der Privatwirtschaft von der Zivilgesellschaft erhoben worden waren.

Preis: 3.00 EUR

Marion Röwekamp

Dorothea Bendix – Ein Leben zwischen Wissenschaft und Gewerkschaft

Dorothea Bendix konnte im Vergleich mit der zuletzt von mir vorgestellten Juristin Hanna Katz1 ihre juristische Ausbildung in Deutschland nach der Machtergreifung Hitlers nicht mehr beenden. Vor dieser Weichenstellung im Jahr 1933 für das Leben jüdischer Bürger gab es nur eine relativ kleine Zahl von Juristinnen, die vor ihrer Emigration als Richterinnen oder Rechtsanwältinnen gearbeitet hatten. Eine weitaus größere Zahl befand sich noch in der Ausbildung, sei es im Studium oder im Referendariat.

Preis: 3.00 EUR