Ausgabe 3

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Ausgabe 3/2013

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Ulrike Spangenberg

Die Tücken rechtlicher Gleichbehandlung

Die Entscheidung des BVerfG zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2013 entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Ehen das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können, eingetragene Lebenspartnerschaften aber nicht. Dieses Ergebnis war zu erwarten. Beide Senate haben in den vergangenen Jahren die unterschiedliche Behandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in vergleichbaren Fällen als gleichheitswidrig verworfen. Der Beschluss ist als wiederholte Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als der Ehe gleichwertige Institution und Grundlage einer Familie sehr positiv zu bewerten. Gleichzeitig wird die Begründung Anlass für unterschiedliche Interpretationen im Hinblick auf die Bewertung des Ehegattensplittings selbst sein. Gerade aus gleichstellungspolitischer Sicht lässt die Entscheidung wichtige Argumente unbeachtet. Außerdem sind die Ausführungen zum Ehegattensplitting als mögliche Familienförderung problematisch. Die Einführung einer Individualbesteuerung wird mit der Entscheidung nicht befördert.Vielmehr verstellt der Fokus auf die formale Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften den Blick auf geschlechtlich geprägte Strukturen und damit einhergehende Nachteile, die vor allem Frauen treffen.

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des BVerfG

Steuersplitting ab 2001 für Lebenspartner_innen

Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

 

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Urteil des BVerfG

Sukzessivadoption für Lebenspartner_innen zulässig

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Anna Katharina Mangold

Nicht nur „kompetente Eltern“

Zur Überwindung von Stereotypen der Elternschaft und Ehe im Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013, 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09

 

In ihrem wütenden und so lesenswerten Artikel „Ich bin es leid“ fragte Carolin Emcke im August 2012 in der Wochenzeitung DIE ZEIT: „Wir dürfen Kranke heilen, als Soldaten unser Leben riskieren und Deutschland bei der Olympiade vertreten. Nur heiraten und Kinder großziehen dürfen wir nicht. Warum eigentlich?“

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Köln

Stiefkindadoption durch eingetragene Lebenspartnerin

Der Verlust der von § 1684 BGB geschützten Rechtsposition hinsichtlich des Umgangs zwischen Kind und leiblichem Vater wiegt weniger schwer als die Stärkung des rechtlichen Schutzes des Umgangs zwischen Anzunehmender und der Annehmenden und die Bestärkung der Lebenspartnerinnen in ihrer Erzieherverantwortung.
(Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2012 – II-4 UF 71/12

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG mit Anmerkung

Keine Umgangsvereitelung durch Umzug nach Gewalt

 1. Die Motive des Elternteils für seinen Entschluss an einen anderen weiter entfernten Ort zu ziehen, stehen grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Familiengerichts. Es kommt insoweit nur darauf an, ob der Elternteil umzieht, um den Umgangskontakt zu vereiteln.

2. Von einer herabgesetzten Bindungstoleranz auf Seiten des Kindesvaters ist auszugehen, wenn dieser seine Abneigung und Geringschätzung gegenüber der Kindsmutter auch dem Kind gegenüber nicht verbirgt und dieses damit in große Loyalitätskonflikte bringt.
(Leitsätze der Redaktion)

Beschluss des OLG Köln vom 25.07.2011, II-4 UF 18/11, 4 UF 18/11

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Brandenburg

Kein Umgang bei vehementer Ablehnung des Kontakts durch die Mutter

Fehlt der Mutter die Fähigkeit und Bereitschaft, die Entwicklung einer tragfähigen und zugewandten Beziehung zwischen Vater und Sohn zuzulassen, bleiben diese Haltung und die Ängste der Mutter dem Kind nicht verborgen und belasten das Kind in hohem Maße.

Der hohe psychische Druck, der derzeit auf dem 8jährigen Jungen, der unter einer Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Symptomatik leidet, lastet, kann nur durch einen befristeten Umgangsausschluss auf ein ihn nicht mehr gefährdendes Maß zurückgeführt werden.

Die bei einem erzwungenen begleiteten Umgang notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen würden das Wohl des Kindes zusätzlich gefährden.
(Leitsätze der Redaktion)

Beschluss des OLG Brandenburg vom 15.03.2012, 9 UF 235/11

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des Kammegericht Berlin

Keine Beschränkung des Versorgungausgleiches trotz langer Trennungszeit bei fortdauernder Kinderbetreuung

1. Eine lange Trennungszeit rechtfertigt keine Beschränkung des Versorgungsausgleiches, wenn der Ausgleichsberechtigte während des überwiegenden Zeitraumes die Kinderbetreuung allein übernommen hat. Dies gilt auch, wenn die früheren Eheleute währenddessen wirtschaftlich voneinander unabhängig waren.

Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 12.10.2012, 19 UF 7/12

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des VG Bremen

Keine verdachtsunabhängige Befragung durch Ausländerbehörde vor Eheschließung

1. Eine verdachtsunabhängige Befragung von Eheleuten zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist unzulässig.

2. Wird die Einwilligung in die Speicherung von Antworten auf Fragebögen widerrufen, sind die Fragebögen von der Ausländerbehörde zu vernichten, wenn sie diese nicht mehr benötigt.

Beschluss des VG Bremen vom 23.05.2012, 4 V 320/12 – r.kr.

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BSG

Alg II für schwangere Bulgarin, Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen

Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB II-Leistungen ausgeschlossen.

Urteil des BSG vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R

 

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Urteil des LSG Rheinland-Pfalz mit Anmerkung

Opferentschädigung – Beweiserleichterung bei unzumutbarer Zeugenvernehmung, keine Null-Hypothese

1. Die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG ist auch dann anzuwenden, wenn Beweismittel zwar zur Verfügung stehen, die Erhebung dieser Beweise aber für das Verbrechensopfer unzumutbar ist.

2. Eine Zeugenvernehmung, die zu einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin führt, steht vernünftigerweise nicht zur Verfügung und muss deshalb unterbleiben.

3. Für die Glaubhaftmachung i.S. des § 15 KOVVfG sind nicht die strengen Voraussetzungen des BGH-Urteils v. 30.7.1999 - 1 StR 618/98 (= BGHSt 45, 164) für eine aussagepsychologische Begutachtung (Null-Hypothese) heranzuziehen. Die klinisch-psychosomatische Begutachtung ist in Fällen der Begutachtung von Traumaopfern im Opferentschädigungsrecht aussagekräftiger als die aussagepsychologische Begutachtung.
(Leitsätze der Redaktion)

 

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012, L 4 VG 13/09
Durch Beschluss des BSG vom 23.04.2013 (B 9 V 4/12 R) wurde die Revision verworfen.

 

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Beschluss des VG Regensburg

Eigenständiges Aufenthaltsrecht rückwirkend zur Vermeidung einer besonderen Härte

Eine Ausländerin, der zum Zwecke der Eheschließung ein Aufenthaltsrecht zustand, hat Anspruch auf eine Verlängerung und eine weitere Verlängerung dieses Aufenthaltsrechts, wenn ihr nach kurzer Ehe eine Fortführung der Ehe nicht zuzumuten war, weil sie sexuell gedemütigt und zur Prostitution gezwungen wurde – auch wenn sie wegen fehlender Formerfordernisse lediglich Fiktionsbescheinigungen erhalten hatte.

Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Ehemann aus Mangel an Beweisen entbindet die Behörde nicht von der Verpflichtung, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer besonderen Härte zu prüfen.
(Leitsätze der Redaktion)

VG Regensburg, Beschluss vom 14.8.2013 – RO 9 S 13.954

 

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Urteil des OVG Berlin

Frauenvollversammlung als Beteiligungsrecht der Gesamtfrauenbeauftragten

Die Durchführung der Frauenvollversammlung gehört zu den Beteiligungsrechten der Frauenbeauftragten. Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass zum Dienstbereich der Gesamtfrauenbeauftragten 25.000 weibliche Beschäftigte gehören.

Sowohl die Aufgabenstellungen als auch die Beteiligung von Gesamtfrauenbeauftragter einerseits und Gesamtpersonalrat andererseits sind unterschiedlich ausgestaltet und unterliegt differierenden gesetzlichen Zwecken.
(Leitsätze der Redaktion)

Urteil des OVG Berlin vom 11.06.2013, OVG 4 B 31.12, rkr.

 

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Buchbesprechung von Lucy Chebout

Adamietz, Laura: Geschlecht als Erwartung. Das Geschlechtsdiskriminierungsverbot als Recht gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität

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