Ausgabe 1

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Ausgabe 1/2014

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Ursula Fasselt

Vergaberecht und Antidiskriminierung unter besonderer Berücksichtigung der Sonderstellung kirchlicher AuftragnehmerInnen

I. Problemaufriss

Das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich normierte Antidiskriminierungsverbot stößt oftmals auf eine fest verankerte Abwehrhaltung, die sich nicht nur aus einem bestimmten gesellschaftlichen Vorverständnis und traditionellen Moralvorstellungen, sondern auch aus religiösen Werten speist. Da staatliche Gesetzgebung in einer pluralistischen Gesellschaft verschiedene Grundwerte miteinander in Einklang bringen muss, finden sich in der europäischen und der deutschen Gesetzgebung Einschränkungen des allgemeinen Diskriminierungsverbotes für Kirchen und kirchliche Einrichtungen.Diese sind in ihrem Umfang zwar umstritten, werden grundsätzlich aber von der europäischen und der deutschen Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur als rechtmäßig angesehen. In der Praxis hat dies schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Einrichtungen, die auch menschenrechtliche Fragen aufwerfen.

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BAG

Eingruppierung einer Laborspülkraft – Unterhaltsreinigung

1) Die überwiegend ausgeübte Tätigkeit als Laborspülkraft erfüllt die Voraussetzungen des tariflichen Tätigkeitsmerkmals der Unterhaltsreinigungsarbeiten.

2) Das Einsammeln der Glasgefäße, deren Reinigung in einer Industriespülmaschine sowie das anschließende Zurückbringen in die einzelnen Labore sind eine tariflich einheitlich zu bewertende Teiltätigkeit.
(Leitsätze der Redaktion)

BAG, Urteil vom 30.01.2013, 4 AZR 272/11

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BAG

Anwendbarkeit des TV-Mindeslohn Gebäudereinigerhandwerk auf Arbeiten in einer Bettenzentrale eines Krankenhauses

In sog. Bettenzentralen von Krankenhäusern kann die Hinzurechnung von Tätigkeiten, die keine eigentlichen Reinigungsarbeiten sind (z.B. Abmontieren von Seitengittern und Galgen bei Krankenbetten, Abziehen und Auflegen von Folien, An- und Abtransport) eine untrennbare, für die Reinigung erforderliche Zusammenhangstätigkeit sein und zur Anwendbarkeit des TV-Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk führen.
(Leitsatz der Redaktion)

BAG, Urteil vom 25.09.2013, 4 AZR 98/12

Das BAG hat die Entscheidung des LAG Saarbrücken vom 23.11.2011, 2 Sa 78/11 (STREIT 1/2013, S. 21ff.) bestätigt und die Revision des Arbeitgebers zurückgewiesen.

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des LAG Hamm

Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts – Vereinbarkeit Familie und Beruf

Auf dem zurückgesandten Lebenslauf der Klägerin hatte der Arbeitgeber neben der Textzeile „Verheiratet, ein Kind“ handschriftlich vermerkt „7 Jahre alt!“ und die sich dann ergebende Wortfolge „ein Kind, 7 Jahre alt!“ durchgängig unterstrichen. In dem darin liegenden Abstellen auf das Problem der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit hat die Kammer eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts gesehen (§ 3 Abs.2, § 1 AGG).

Die durch den Vermerk des Arbeitgebers gemäß § 22 AGG begründete Vermutung einer (mittelbaren) Benachteiligung der Klägerin wegen ihres Geschlechts hat der Arbeitgeber nicht widerlegt, insbesondere nicht durch den Hinweis, dass eine junge Frau ohne Kind und mit besserer Qualifikation eingestellt worden sei.

Die Frage, ob die Klägerin ggf. einen höheren Entschädigungsbetrag beanspruchen konnte, stellte sich aus Gründen des § 61 b Abs. 1 ArbGG nicht. Innerhalb der dreimonatigen Klagefrist des § 61 b Abs. 1 ArbGG hatte die Klägerin (lediglich) 3.000 EUR eingeklagt.

Urteil des LAG Hamm vom 06.06.2013 – 11 Sa 335/13 (Revision beim BAG wurde anhängig – 8 AZR 753/13).

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BVerfG

Wiederbestellung einer Notarin nach vorübergehender Amtsniederlegung wegen Kinderbetreuung

Gegenüber den sonst nach § 6 BNotO maßgeblichen Prüfungsergebnissen kann es sich als vorrangiges Kriterium der fachlichen Eignung durchsetzen, dass bereits zuvor eine – beanstandungsfreie und nicht vernachlässigbare – notarielle Amtstätigkeit vorzuweisen ist und das Amt aus familiären Gründen vorübergehend für einen längeren Zeitraum als ein Jahr nach § 48b BNotO niedergelegt wurde.
(Leitsatz der Redaktion)

Beschluss des BVerfG vom 20.11.2013, 1 BvR 63/12

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des EGMR

Kein Vorrang gemeinsamer Sorge

Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl stets zuträglicher sei als die Alleinsorge, aber der Gerichtshof hält es für vertretbar, diese Entscheidung einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Familiensituation zu treffen.

Eine Abänderung der Sorgerechtsregelung nach § 1696 Abs. 2 BGB sorgt für einen Ausgleich zwischen den Interessen eines Elternteils, das Sorgerecht für sein Kind zu erhalten, auf der einen und dem Kindeswohl und dem Interesse des Elternteils, der die Alleinsorge innehat, auf den anderen Seite und verhindert unnötige Auseinandersetzungen vor Gericht, die für die Parteien und insbesondere für das betroffene Kind belastend sind.
(Leitsätze der Redaktion)

Entscheidung des EGMR vom 9. Oktober 2012; Individualbeschwerde Nr. 545/08, Rechtssache E. ./. Deutschland

 

Preis: 3.00 EUR

Anna von Gall

Verfolgung sexualisierter Kriegsverbrechen: Der neue Nationale Aktionsplan zur Resolution 1325 der Vereinten Nationen „Frauen, Frieden und Sicherheit“

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Umsetzung der Resolution?

Entstehungsgeschichte der Resolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit

1995 musste sich die internationale Frauenrechtsszene mit den Erfahrungen der Frauen beim Genozid in Ruanda und der systematisch und gezielt eingesetzten Vergewaltigungen in Bosnien auseinandersetzen. Bei der vierten Welt-Frauenkonferenz der Vereinten Nationen (VN) in Peking wurde versucht, diese Geschehnisse aufzuarbeiten. Es wurde die Notwendigkeit der Formulierung strategischer Ziele und Maßnahmen erkannt, damit die schweigende Mehrheit versteht, welche Auswirkungen kriegerische Konflikte konkret auf Frauen haben und dass Frauen immer noch als ernstzunehmende Akteurinnen/Rednerinnen kategorisch von jeglichen Friedensverhandlungen ausgeschlossen werden. Im Kapitel IV des Abschlussberichts der Weltfrauenkonferenz wurden unter anderem die strategische Beteiligung von Frauen bei Konfliktbeilegungen und die Verminderung und Verfolgung von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen gefordert. Im Anschluss intensivierte sich die Lobbyarbeit von nationalen und internationalen Frauenrechtsgruppen zu Friedens- und Sicherheitsfragen. Daraus entwickelte sich die Forderung nach einer Resolution des Sicherheitsrates des VN. Als Bangladesch 2000 den Vorsitz des Sicherheitsrats hatte, wurde unter der Führung des damaligen Botschafters bei den VN eine formelle Erklärung veröffentlicht, die das große Ausmaß an geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen anerkannte und deren weitgehende Straflosigkeit kritisierte.

 

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Hamm

Kein Schmerzensgeld für Verdächtigen nach Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

1. Ein mangels Beweises vom Vorwurf der Vergewaltigung freisprechendes Strafurteil eignet sich nicht, den für einen Schmerzensgeldanspruch erforderlichen positiven Nachweis zu erbringen, dass die Bezichtigung zu Unrecht erfolgt sei.

2. Auch die Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO im gegen die Anzeigende geführten Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung ist kein Indiz dafür, dass die Vergewaltigungsvorwürfe unzutreffend waren.
(Leitsätze der Redaktion)

Beschluss des OLG Hamm vom 24.05.2013, I-9 U 197/12

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Hamm

Geldstrafe für erzwungenen Kuss wegen Nötigung

Ein erzwungener Kuss erfüllt den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 Abs. 1 StGB. Die für den Gewaltbegriff notwendige körperliche Kraftentfaltung des Täters und die hierdurch verursachte physische Zwangswirkung für das Opfer kann schon in dem bloßen Heranziehen des Körpers der Geschädigten liegen. Der entgegenstehende Wille der Geschädigten kann selbstverständlich bereits im Zusammenhang mit zunächst verbalen Anzüglichkeiten des Täters zum Ausdruck gebracht werden.

Beschluss des OLG Hamm vom 26.02.2013 – III-5 RVs 6/13

 

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Hamm

Bedrohung auf facebook

Eine Bedrohung via Facebook einer Angehörigen der Bedrohten rechtfertigt ein auf 2 Jahre befristetes Näherungs- und Kontaktverbot auch dann, wenn die Bedrohung knapp ein Jahr zurückliegt.

Urteil des OLG Hamm vom 23.04.2013 – 2 UF 254/12

 

Preis: 3.00 EUR

Rosalee S. Dorfman, Alexandria Hughes

Buchbesprechung: Ulrike M. Vieten, Gender and Cosmopolitanism in Europe – A Feminist Perspektive

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Anke Stelkens

Buchbesprechung: Kocher/Groskreutz/Nassibi/Paschke/Schulz/Welti/Wenckebach/Zimmer: Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie

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Anna Hochreuter

Buchbesprechung: Lore Maria Peschel-Gutzeit: Selbstverständlich gleichberechtigt – Eine autobiografische Zeitgeschichte

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Ann-Kristin Rauhe

Dokumentationsbroschüre: „Landesgleichstellungsgesetze – Stand und Perspektiven“

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Programm

40. Feministischer Juristinnentag 9.-11.5. in Leipzig

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